 | 1. Geltungsbereich Die Firma REDLINK Mediendienste GmbH (REDLINK) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von diesen AGB abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart. Dies gilt auch für den Fall, dass REDLINK in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden die Leistungen vorbehaltlos erbringt. Für alle nachfolgenden Geschäfte der Parteien gelten diese AGB als anerkannt, sofern sie nicht durch AGB neueren Datums ersetzt werden. REDLINK ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Dem Kunden steht in jedem Fall das Recht zu, den Änderungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, werden sie entsprechend der Ankündigung wirksam.
2. Leistungen REDLINK stellt dem Kunden Produkte und Dienstleistungen gemäß der Beschreibung im Angebot zur Verfügung. Die Leistungsbeschreibung ist Bestandteil des Vertrags. Jede Änderung dieser Beschreibung bedarf der beiderseitigen Zustimmung.
3. Patent- und Urheberrechte Sämtliche Produkte und Erzeugnisse von REDLINK sind urheberrechtlich geschützt. Ohne schriftliche Einwilligung von REDLINK dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne die ausdrückliche Einwilligung von REDLINK untersagt. Für Schäden aufgrund der Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte haftet REDLINK nur, wenn bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass solche bestehen und diese dazu führen, dass sich der Kunde Ansprüchen Dritter ausgesetzt sieht.
4. Pflichten von REDLINK REDLINK verpflichtet sich zur rechtzeitigen Leistung. Für den Umfang und den Zeitpunkt der Lieferung von Waren und Erbringung von Leistungen sind ausschließlich die Angaben in der Auftragsbestätigung oder im Angebot maßgeblich. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Bestätigung von REDLINK. Der Beginn der angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Eine angegebene Leistungszeit beginnt mit dem Ausstellungstag der entsprechenden Bestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden eventuell zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie vor Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung. Die Leistungszeit einer Ware ist eingehalten, wenn sie bis zum Ende der Leistungszeit das Werk/Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet wurde.
5. Pflichten des Kunden Der Kunde sichert zu, dass die von ihm angegebenen, für den jeweiligen Vertrag relevanten, Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, REDLINK jeweils unverzüglich über alle relevanten Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten. Der Kunde ist verpflichtet, die Liefergegenstände pfleglich zu behandeln; insbesondere besteht die Verpflichtung, diese auf Kosten des Kunden gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an Softwareprodukten die Funktionsfähigkeit der Produkte sowie der verbundenen Systeme beeinträchtigen können. Der Kunde verpflichtet sich, von REDLINK zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Zugangsdaten geheim zu halten und REDLINK unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt oder die Vermutung hat, dass unbefugten Dritten diese Zugangsdaten bekannt sind. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Zugangsdaten Leistungen von REDLINK nutzen oder einen Schaden verursachen, haftet der Kunde gegenüber REDLINK auf Nutzungsentgelt und Schadenersatz.
6. Versand und Verpackung von Waren Der Versand erfolgt in der Regel soweit nicht anders angegeben ab Bremen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werk" vereinbart. Die Kosten und die Gefahr des Transports sowie die Verladekosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für Rücksendungen.
7. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung Die Angebote von REDLINK sind unverbindlich (invitatio ad offerendum), sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden und vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung. Ein Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung eines Kundenantrags durch REDLINK oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande. Soweit REDLINK kostenlose Dienste und Dienstleistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für REDLINK insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Entgelte für mehr als 30 Kalendertage nach erfolgter Mahnung in Verzug gerät, oder der Kunde schuldhaft gegen eine der in diesen AGB geregelten oder gegen andere vertragliche Pflichten verstößt.
8. Preise und Zahlung Die Rechnungslegung erfolgt in der Regel mit Auslieferung der Ware oder mit Erbringung der Leistung. Aufträge, für die nicht ausdrückliche feste Preise vereinbart sind, werden zu dem am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis berechnet. REDLINK ist, sofern ein Dienstleistungsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, berechtigt, die Preise jederzeit unter Angabe eines Grundes zu verändern. Die Änderung wird wirksam, wenn REDLINK innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung beim Kunden kein Widerspruch des Kunden zugeht. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist REDLINK - unbeschadet weitergehender Rechte - berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem Basiszinssatz zu fordern. REDLINK ist berechtigt, im Falle eines Zahlungsverzugs sämtliche Leistungen gegenüber dem Kunden sofort bis auf weiteres einzustellen.
9. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht Gegen Forderungen von REDLINK kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sowie der Einrede gemäß den §§ 634a IV 2, 634a V BGB.
10. Eigentumsvorbehalt REDLINK behält sich das Eigentum an allen Verkaufsgegenständen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht REDLINK gehörenden Waren, steht REDLINK der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so gilt als vereinbart, dass der Kunde REDLINK anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde REDLINK unverzüglich zu benachrichtigen. Hieraus entstehende Kosten, die nicht von den Dritten beigetrieben werden können, gehen zu Lasten des Kunden. REDLINK verpflichtet sich, die ihm nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach Wahl und auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
11. Rechte Dritter REDLINK wird den Kunden dann gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch REDLINK in der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet werden und dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge übernehmen, wenn der Kunde REDLINK von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und REDLINK alle technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Vorgenannte Verpflichtungen von REDLINK entfallen, wenn Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Hardware oder Software unautorisiert geändert wurden.
12. Gewährleistung und Haftung Der Kunde hat gelieferte Waren und eingerichtete Dienste unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel geltend zu machen. Für Schäden haftet REDLINK nur dann, wenn REDLINK oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von REDLINK oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von REDLINK auf den Schaden beschränkt, der bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.
13. Datenschutz REDLINK weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und auf Anforderung an gesetzlich berechtigte Stellen weitergegeben werden müssen. REDLINK ist berechtigt, die Bestandsdaten ihrer Kunden zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung der Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Leistungen erforderlich ist. REDLINK weist den Kunden darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu beeinflussen und Kenntnisse daraus zu gewinnen.
14. Schlussbestimmungen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, der Sitz REDLINKs. Für die auf Grundlage dieser AGB geschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen.
Bremen, 2005-10-18 |